Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand der Fassung: Juli 2010)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Sky-Parkplatz und ihren Kunden in Bezug auf die Inanspruchnahme der von der Firma Sky-Parkplatz angebotenen Einstell- /Transferleistungen zum Flughafen Leipzig/Halle .
2. Buchung der Transfer- und Einstellleistungen
Die Buchung der Transfer- und Einstellleistung kann fernmündlich, online oder schriftlich bei der Firma Sky-Parkplatz erfolgen. Eine Anfrage muss mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Transferleistung bei der Firma Sky-Parkplatz eingehen. Erfolgt die Buchung schriftlich oder per Telefax bzw. E-Mail, müssen diese mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Transferleistung bei der Firma Sky-Parkplatz eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen der individuellen telefonischen Absprache und Bestätigung. Der Vertrag über die Transferleistungen kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung (per EMail, Telefax oder schriftlich auf dem Postweg) durch die Firma Sky-Parkplatz zustande, es sei denn, die Buchung erfolgte innerhalb von 24 Stunden vor der Transferleistung nach telefonischer Absprache.
3. Durchführung der Transferleistungen
Der Transport von Personen und deren Gepäck vom Parkplatz der Firma SkyParkplatz zum Flughafen Leipzig/Halle und zurück ist Vertragsbestandteil. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens Leipzig/Halle zu einer bestimmten Tagesoder Nachtzeit ist nicht Vertragsbestandteil. Der Preis der Transferleistungen richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die Firma Sky-Parkplatz behält sich aus organisatorischen Gründen die Möglichkeit von Sammeltransporten mehrerer Kunden vor. Dabei soll eine maximale Wartezeit von 30 Minuten nicht überschritten werden. Der Kunde ist verpflichtet, mit der Buchung die geplanten Abflug- und Ankunftszeitenzeit auf dem Flughafen Leipzig/Halle mitzuteilen. Sollten sich die mitgeteilten Abflug- und Ankunftszeiten z.B. durch Umbuchungen, Änderung der Flugnummer oder Verschiebung der Rückflugzeit ändern, so hat dies der Kunde der Firma Sky-Parkplatz unverzüglich bis spätestens vier Stunden vor der mitgeteilten Abflug- bzw. Ankunftszeit telefonisch anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung und deren Zugang ist der Kunde verantwortlich. Der vereinbarte Treffpunkt am Flughafen Halle/Leipzig ist durch den Kunden einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen. Sollte der Kunde den Fahrer der Firma Sky-Parkplatz am vereinbarten Treffpunkt verfehlen, hat er die Firma Sky-Parkplatz unverzüglich telefonisch zu verständigen. Kunden, die den vereinbarten Treffpunkt nicht aufsuchen und/oder die Firma SkyParkplatz über ein Verfehlen des Fahrers nicht unverzüglich informieren, haben keinen Anspruch auf Beförderung.
4. Einstellung des Kundenfahrzeuges
Mit der Bestätigung der Buchung durch die Firma Sky-Parkplatz ist der Kunde berechtigt, ein Fahrzeug auf einem durch Firma Sky-Parkplatz zugewiesenen Stellplatz zu den hier genannten Bedingungen abzustellen. Eine Überwachung bzw. Bewachung des abgestellten Kundenfahrzeuges durch die Firma Sky-Parkplatz erfolgt nicht. Die Firma Sky-Parkplatz übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflicht für die vom Kunden eingebrachten Sachen und Fahrzeuge. Auf dem Park-/Abstellplatz gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Der Kunde hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter der Firma Sky-Parkplatz Folge zu leisten. Das Fahrzeug ist nur innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen. Die Firma Sky-Parkplatz ist berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Kunden das von ihm eingestellte Fahrzeug aus wichtigem Grund abschleppen zu lassen, insbesondere wenn das Fahrzeug durch seine Beschaffenheit oder seinen Stand den übrigen Betrieb und andere Kundenfahrzeuge gefährdet oder wesentlich behindert. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
5. Zahlungsbedingungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Der Preis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MWST. Die Gebühr ist als Barzahlung bei Vertragsbeginn im Voraus für die komplette Einstellzeitzeit zu entrichten. Die Abholung des Fahrzeuges ist nur durch den Kunden (Vertragspartner) möglich. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückvergütung der vorab entrichteten Gebühren.
6. Haftung der Firma Sky-Parkplatz
Die verschuldensunabhängige Haftung der Firma Sky-Parkplatz ist ausgeschlossen. Verschuldensabhängig haftet die Firma Sky-Parkplatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche bzw. typische Vertragspflichten, d.h. Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens zu einer vorgegeben Zeit ist nicht Vertragsbestandteil. Die Firma Sky-Parkplatz haftet daher nicht bei Verspätungen, z.B. durch verspätetes Eintreffen auf dem Flughafen oder Verpassen eines Fluges. Dies gilt insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. hohes Verkehrsaufkommen, Stau, Verkehrsunfall und höhere Gewalt (Unwetter, Glatteis). Der vorstehende Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma SkyParkplatz beruhen. Die Firma Sky-Parkplatz schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch Dritte oder andere Kunden verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung sowie Entwendung des eingestellten Fahrzeuges, beweglicher oder eingebauter Gegenstände aus bzw. an dem Fahrzeug, wie z.B. Navigationssystem, Autotelefon, Autoradio oder persönliche Gegenstände.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der Firma Sky-Parkplatz oder Dritten, insbesondere anderen Kunden/Einstellern von Fahrzeugen schuldhaft zugefügten Schäden und stellt die Firma Sky-Parkplatz insoweit von Ansprüchen der anderen Kunden/Einsteller von Fahrzeugen frei. Diese Schäden sind unaufgefordert der Firma Sky-Parkplatz unverzüglich, spätestens aber vor Verlassen des Parkplatzes zu melden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung mitzuteilen und der Firma Sky-Parkplatz den Haftpflichtversicherer sowie die Schadennummer zur Kenntnis zu geben. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Parkplatz Reparaturen an dem von ihm eingestellten Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn diese erfolgt durch einen autorisierten Pannennotdienst (z.B. ADAC, AvD oder Serviceunternehmen der jeweiligen Fahrzeughersteller). Bei Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers durch das Kundenfahrzeug haftet der Kunde neben dem Eigentümer des eingestellten Fahrzeuges. Er ist verpflichtet, die Dekontaminierung durch ein hierzu autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten seine Kunden vornehmen zu lassen und alle hierdurch entstehenden Folgekosten zu tragen. Er stellt die Firma Sky-Parkplatz von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Verunreinigung des Bodens/des Grundwassers stehen, frei.
8. Gepäck
Pro Person darf ein Koffer/eine Tasche bis 25 kg und Handgepäck mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände oder Taschen in Übergröße, zusätzliche Gepäckstücke oder Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht sind durch den Kunden bei der Buchung, jedenfalls aber 72 Stunden vor der Fahrt rechtzeitig anzugeben, da anderenfalls für die Firma Sky-Parkplatz keine Beförderungspflicht für diese Gepäckstücke besteht.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort für die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Schkeuditz. Als Gerichtsstand wird das für Schkeuditz örtliche Gericht vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gelten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.